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Fahrschule George Zürich
der Weg zum Führerausweis
1. Lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelfer)
 
Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen.
 
2. Lernfahrgesuch / Antragsformular
 
Das Antragsformulars (Lernfahrgesuch) kann hier (Download) oder beim Strassenverkehrsamt heruntergeladen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Formular bei der Gemeinde- Stadtverwaltung (Kreis- bzw. Quartierbüros) zu beziehen.

Vor dem Einreichen des Gesuches für die Erteilung eines Lernfahrausweises das Sehvermögen bei einem Arzt/Ärztin oder in einem anerkannten Optikergeschäft prüfen lassen. Der Sehtest darf nicht mehr als 24 Monate zurückliegen. Anschliessend das vollständig ausgefüllte Formular persönlich mit Pass, ID, Originalausländerausweis direkt beim Strassenverkehrsamt oder zur Gemeinde- Einwohnerkotrolle vorbeibringen. Für den Lernfahr- und Führerausweis benötigt es zwingend ein farbiges Passfoto, welches den Richtlinien entspricht.
 
3. Theorieprüfung
 
Die Theorieprüfung ist frühestens ein Monat vor erreichen des erforderlichen mindest Alters möglich (Kategorie A1 ab 16 Jahre, Kategorien A und B ab 18 Jahren). Die Prüfungen werden ausschliesslich durch CUT (Computer-Unterstützende-Theorie) abgenommen.
   
 
  • Lernmittel (CD / Bücher) für die Theorieprüfung gibt es direkt bei mir oder dem Fachhandel.
     
    4. Lernfahrausweis
     
    Nach bestandener Theorieprüfung wird der Lernfahrausweis per Post vom Strassenverkehramt zugestellt. Dieser ist 24 Monate gültig und kann nicht verlängert werden.
     
    5. Fahrstunden
     
    Nach erhalt des Lernfahrausweis darf mit der Fahrausbildung begonnen werden.
       
    6. Verkehrskunde (VKU)
     
    Spätestens bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung muss der obligatorische Verkehrskundeunterricht absolviert werden. Der Kursbesuch darf nicht mehr als 2 Jahre zurückliegen.
       
    7. Praktische Führerprüfung
     
    Anmeldung zur praktischen Prüfung erfolgt in der Regel durch den Fahrlehrer. Nach bestandener Führerprüfung wird der Führer-ausweis per Post vom Strasenverkehrsmt zugestellt.
     
    8. Führerausweis auf Probe / Weiterbildungskurse (WAB)
     
    Wer nach dem 01. Dezember 2005 einen Lernfahrausweis beantragt, erhält nach bestandener Prüfung den Führerausweis für drei Jahre auf Probe. Während dieser Probezeit müssen zwei ganztägige obligatorische Weiterbildungskurse besucht werden.
       
    Für allfällige Fragen stehe ich Dir gerne unter 079 / 405 26 07 oder dem Kontaktformular zur Verfügung.